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Wie geht es weiter?

Im Sommer 2018 beantragt die LMBV dann doch 7. Ergänzung des Abschlußbetriebsplanes, das Genehmigungsverfahren soll von Seiten des Oberbergamtes und der LMBV ohne die Grundeigentümer durchgeführt werden. Diese klagen dagegen, weil sie als Grundeigentümer eingebunden werden wollen, denn sie wollen Herren im eigenen Haus sein. Da das Oberbergamt den Ergänzungsplan ohne Beiziehung der Eigentümer erlassen möchte, müssen diese um einstweilgen Rechtsschutz nachsuchen. Daraufhin zieht die LMBV ihren  Antrag ganz plötzlich Ende November 2018 zurück. Was ist davon zu halten? Angeblich stimmt sie nun einem Mediationsverfahren zu. Aber das ist ja recht unverbindlich, jede Partei kann dieses jederzeit scheitern lassen. Wir werten es als Zeitgewinnung zu Gunsten der LMBV. Wann tritt in Deutschland endlich wieder der Rechtsstaat in Kraft?
 

Zwischenzeitlich (2014-2016) sollte eine Mediation versucht werden, um die drei Parteien (Grundeigentümer, Oberbergamt und LMBV) zusammenzubringen. Diese kam aber nicht zustande, weil sich die LMBV weigerte, daran teilzunehmen.
 

Die LMBV bekommt im Januar 2013 kein Betretungsrecht mehr für die Betriebsflächen. Sie hat genügend bewiesen, daß sie "Sanierung" nicht kann.
Es wird im Oktober 2012 schon die eine Ersatzvornahme angedroht und im Januar 2013 unverzüglich begonnen.

Die ersten Rechnungen werden gestellt, die LMBV bezahlt nicht. Sie rührt sich nicht einmal.
Sie benimmt sich wie eine betrügerische Firma, die nur zum Zweck des Betruges gegründet wurde.
Dabei darf man nicht vergessen, daß die LMBV eine Firma im Besitz des Bundes ist.

Nur das Gewässermonitoring blieb für die LMBV nach Voranmeldung zwischenzeitlich noch erlaubt nach Maßgaben der Grundeigentümer. Nachdem die LMBV sich hieran nicht hält, wurde auch dieses unterbunden. Unerlaubt sich aufhaltende Personen mit Arbeitsauftrag der LMBV wurden festgesetzt und dann der örtlichen Polizei übergeben. Dieses wurde dann auch weiter durchgeführt.

Im August und September 2013 wird ein Großteil der Bundestagsabgeordneten angeschrieben und auf die Problematik auf diesen Flächen aufmerksam gemacht. Damit kann dann der mögliche Einwand, hiervon nichts gewußt zu haben nicht mehr geltend gemacht werden. Da haben wir etliche positive Zuschriften bekommen. Etliche Abgeordnete waren sich des geschehenen Unrechts noch gar nicht bewußt.

Inzwischen werden auch Ersatzmaßnahmen durch die Eigentümer durchgeführt, aber die reichen bei weitem noch nicht aus.

Mai 2015: hier sieht man die Folgen der Nichtsicherung des Bodens...
... bereits bei leichtem Wind erodiert der Boden, es ist nur noch eine Sandwüste... 
... der vor der Sanierung aufliegende Mutterboden wurde bereits vor Jahren durch die LMBV vernichtet, er wurde einfach überkippt. 
So vernichtet die LMBV die Lausitz. Hier stand mal ein schöner und ertragreicher Wald, der in der Spitze einen Zuwachs von 18,5  fm/Jahr  und ha Sägeholz guter Qualität brachte.
Hier wird kulturfähiger Boden durch den Grundeigentümer aufgebracht, der sich durch seine dunkle Farbe deutlich vom hellen Sand unterscheidet. Ersatzmaßnahme zu Lasten der LMBV. Diese weigert sich jedoch für den Schaden aufzukommen und bezahlt nicht. 
Wie ist es möglich, daß ein Schädiger einem Geschädigten keinen Schadenersatz leisten muß? 
Nach welchen gesetzlichen Regelungen gilt das BGB nicht für das bundeseigene Unternehmen LMBV?
Hier wurde der neue Bodenauftrag breitgeschoben.

Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
Wasserwerk

Wie wehre ich mich gegen die LMBV?

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